Wem gehört das Zahngold? Muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin den Erlös aus dem einbehaltenen Zahngold für karitative Zwecke spenden? Welche Pflichten haben die Zahnärztinnen und Zahnärzte und wie wird die Einhaltung kontrolliert? Wofür werden die Erlöse aus dem Zahngold verwendet, falls der Patient oder die Patientin auf die Rückgabe verzichtet?
Diese Fragen beantwortet die Bundeszahnärztekammer in ihrem aktualisierten Positionspapier.
Alle Fragen und Antworten rund um Ihre Altgoldspende finden Sie auch im Menü "Ihre Spende" unter "Altgold (Zahnersatz)". Für weitere Informationen oder Rückfragen schreiben Sie uns gerne per E-Mail info@stiftung-hdz.de