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Herzlichen Dank für Ihre Spende!
Im Namen des Kuratoriums unserer Stiftung danken wir herzlich für Ihre Zuwendung. Sie haben damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung weltweiter Hilfsmaßnahmen geleistet.

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Die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete ist zur Förderung mildtätiger Zwecke gemäß §§ 52 ff. AO anerkannt und von der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer befreit.

  • Für Spenden bis zu 300 Euro an das HDZ benötigen Sie keine separate Spendenbescheinigung. Sie können dieses Dokument und den Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z.B. Kontoauszug oder Online-Banking-Ausdruck) mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Der Verwendungszweck sollte "Spende" oder "Zustiftung" enthalten (gemäß § 50 Abs. 4 Nr. 2 b EStDV).
  • Für Spenden über 300 Euro ist jedoch eine Zuwendungsbestätigung erforderlich, die wir Ihnen gerne ausstellen, wenn Sie uns Ihre vollständige Adresse mitteilen: info@stiftung-hdz.de
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Zustiftung

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